Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle erteilten Aufträge des Auftraggebers, welche durch die Fotografin Rosalie Walter durchgeführt werden. Hierzu zählen alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials.
1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier-
mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrükkliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
getroffen werden.
2. Allgemeines
2.1 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
2.2 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
2.3 Es besteht keine Garantie, dass im Rahmen von Veranstaltungen alle Gäste abgelichtet werden.
2.4 Die dem Auftraggeber überlassenen Fotos werden durch die Fotografin ausgewählt. Die Fotos werden ausschließlich bearbeitet und im Format JPG übermittelt. Eine Übermittlung von unbearbeiteten Fotos in RAW Format ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der Fotos ist nicht Teil des Vertrages.
3. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
3.1 Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.2 Durch die Fotografin wird dem Auftraggeber lediglich ein Nutzungsrecht an den übermittelten Fotos erteilt. Dieses beinhaltet lediglich die private Nutzung der Fotos. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
3.3 Dem Auftraggeber ist jegliche Veränderung/Bearbeitung des übermittelten Fotos ohne schriftliche Genehmigung der Fotografin untersagt. Dies gilt auch für die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte.
3.4 Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach Bezahlung übergeben.
3.5 Der Fotografin ist es nach Unterzeichnung der dem Auftraggeber ausgehändigt Einwilligungserklärung erlaubt, alle gefertigten Fotos und Aufnahmen zu veröffentlichen. Weitere Bestimmungen hierzu sind der Einwilligungserklärung zu entnehmen.
3.6 Werden die übermittelten Fotos durch den Auftraggeber in sozialen Netzwerken oder ähnliches veröffentlicht, kann die Fotografin verlangen als Urheber der Fotos genannt zu werden (Bezeichung: Fotografin: Rosalie Walter; www.rosaliewalterfotografie.de)
4. Haftung
4.1 Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin) die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese, falls dies vom Kunden gewünscht wird, um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
4.2 Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.
4.3 Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien, etc. zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
4.4 Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt die Fotografin keine Haftung.
4.5 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann die Fotografin hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
4.6 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe der Fotos bei der Fotografin zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4.7 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
4.8 Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Honorare
5.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Aufgrund des Status als Kleinunternehmer nach §19 UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben und somit auch nicht ausgewiesen.
5.2 Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung als Vorkasse innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Bezahlung kann in Bar oder per Überweisung stattfinden. Nach Erhalt der Zahlung wird dem Auftraggeber eine Bestätigung des Erhalt zugesandt. Mit Bezahlung des Honorars bestätigt der Auftraggeber die verbindliche Auftragsvergabe.
5.3 Wird durch den Auftraggeber ein Gutschein gefordert/bestellt, wird dieser erst nach Erhalt des Honorars ausgehändigt.
5.4 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
5.5 Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.6 Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
5.7 Werden durch den Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungswünsche gefordert, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5.8 Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
5.9 Bei Verzögerung der Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
5.10 Wird durch den Auftraggeber der vereinbarte Aufnahmetermin nicht spätestens 14 Tage vor diesem mit Einverständnis der Fotografin storniert, so gelten 50% des gezahlten Honorars als Ausfallshonorar. Dem Auftraggeber werden 50% des gezahlten Honorars rückerstattet. Ausgenommen sind Absagen auf Grund Krankheit oder Todesfälle innerhalb der Familie. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografin. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
6. Reisekosten / Sonstige Kosten
6.1 Die Anfahrt der Fotografin beträgt eine Pauschale von 1,50 € pro gefahrenem Kilometer.
6.2 Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
8. Recht
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
8.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
8.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die-
ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver-
pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
8.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Fotografin
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